Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot des SOCCER City e.V. (nachstehend Veranstalter genannt) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Buchung und der damit
verbundenen Zusendung der Rechnung zustande, die direkt nach
der Buchung via Mail versandt wird
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.soccer-city.eu sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp/Torwartcamp/VPC in einem Zeitraum bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn, kann der Veranstalter nicht mehr für das Ausrüstungspaket zum Camp garantieren.
4. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss und Erhalt der Rechnung ist der
Platz gebucht und der Rechnungsbetrag somit zur Zahlung fällig. Bei
ausgebuchten Fußballcamps/Torwartcamps/VPC oder Probetagen
entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen und der Eingang der
Zahlung über die Vergabe der Plätze.
5. Rücktritt
a) 3,-, 4-, 5- 6- tägige Fußballcamps/Torwartcamp/VPC ohne
Übernachtung/ 1-tägige Probetage ohne Übernachtung
Bei einem Rücktritt der Teilnahme von 3-, 4-, 5- oder 6- tägigen
Fußballcamp/ Torwartcamp/VPC sowie einem Probetag, das ohne
Übernachtung ausgeschrieben war, wird dem Teilnehmer die bestellte
Ausrüstung zugesandt und zudem 20% der bezahlten TN-Gebühr
erstattet
b) Fußballcamps/ Torwartcamp mit Übernachtung
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann
nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder
nimmt das Angebot nicht war, so kann der Veranstalter gemäß § 651h
Absatz 2 BGB pauschalisierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz
für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Diese pauschalisierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten
Teilnehmer bei Fußballcamps/Torwartcamps, die mit Übernachtung
ausgeschrieben sind:
Bis 30 Tage vor Campbeginn: 20% des Camppreises
29-22 Tage vor Campbeginn: 30% des Camppreises
21-15 Tage vor Campbeginn: 45% des Camppreises
14-7 Tage vor Campbeginn: 65% des Camppreises
6-1 Tag vor Campbeginn: 80% des Camppreises
Am Tag des Campbeginns: 95% des Camppreises
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp/Torwartcamp/VPC
Wird ein Fußballcamp/Torwartcamp/VPC vom Veranstalter mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 24 Teilnehmern abgesagt, wird dem Kunden umgehend eine Ersatzveranstaltung angeboten, die in einer zumutbaren Entfernung von maximal 40km liegen darf. Kann der Veranstalter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die Teilnahmegebühr zurück, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € pro angemeldeter Person.
c) Andere Fristen
Dem Veranstalter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen.
d) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
7. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die Richtigkeit der Beschreibung
3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
8. Datenschutz / Datenschutzerklärung
Alle Informationen über den Datenschutz unserer Kunden finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil unserer AGB und unter www.soccer-city.eu/datenschutz nachzulesen.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Teilnahmepreises beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Teilnehmers/Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
9.2 Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
10. Versicherungen
Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
11. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Veranstalter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Veranstalter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
12. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer/innen und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Veranstalter verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. Dies umfasst auch die Zustimmung zur Verbreitung und zur
Schaustellung auf dem Youtube Kanal von SOCCER City sowie dem Instagram, Facebook und TikTok Account von SOCCER City.
13. Gerichtsstand
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer/die Teilnehmerin ist der Wohnsitz des Teilnehmers/der Teilnehmerin maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
Veranstalter:
SOCCER City e.V. Geschäftsführer: Norman Wohlfeld Hagemühle 1 99976 Lengenfeld unterm Stein | Amtsgericht Mühlhausen STR-NR: 157-142-25089 Finanzamt Mühlhausen VR: 460653 |